Gastbeitrag: Was bedeutet laktosefrei?

Ihr Lieben,
heute präsentiere ich euch nach längerer Zeit wieder einen Gastbeitrag von Julia auf meinem Blog!

Julia schreibt auf Ihrem Blog „Einfach laktosefrei leben“ ebenfalls über das Leben mit Intoleranzen und hat sich mit dem Thema „Was bedeutet laktosefrei?“ intensiv auseinandergesetzt.

Viel Spaß beim Lesen wünscht euch
Eure

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Leserbeitrag
von Julia S.
Liebe Leserinnen und Leser,

Immer wieder bekommen wir laktoseintolerante Blogger die Frage, was laktosefrei eigentlich bedeutet und den Hinweis, dass in den Produkten doch immer noch Laktose drin sei. Laura und ich kamen darüber ins Gespräch und dadurch auf die Idee, dass ich ja einen Gastbeitrag für ihren Blog schreiben könnte. Klar, dachte ich – nicht ahnend, wie kompliziert die ganze Geschichte werden würde…

Was bedeutet „laktosefrei“ wirklich?

Angesichts des „-frei“ könnte man denken, dass ein (Milch-)Produkt komplett keine Laktose enthält. Wie viele von Euch wissen, stimmt das nicht. Produkte, die als laktosefrei deklariert werden, geben an, dass sie 0,1g Laktose auf 100g oder ml enthalten. Aber warum ist das so, und woher kommt dieser Wert?

laktosefrei-bilder

Zunächst einmal: es gibt keine gesetzliche Regelung, wieviel Laktose in einem als „laktosefrei“ gekennzeichneten Produkt enthalten sein darf.

Stattdessen veröffentlichte die Gesellschaft Deutscher Chemiker 2005 ein Positionspapier mit der folgenden Unterscheidung:

– laktosearm“: bis zu 1g Laktose pro 100g/ml Produkt
– „streng laktosearm“: bis zu 0,1g pro 100g/ml Produkt
– „laktosefrei“: bis zu 0,01g pro 100g/ml Produkt

Hier fällt natürlich sofort auf, dass „laktosefrei“ nur bis zu 0,01g Laktose enthalten darf. Warum steht dann im Supermarkt aber Milch mit bis zu 0,1g Restlaktose? Das bedarf einen tieferen Blick in unser Recht – jetzt wird es nämlich kompliziert.

Die Ausnahmegenehmigung

Firmen, die Laktase einsetzen wollen, um laktosefreie Milchprodukte herzustellen, müssen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Ausnahmegenehmigung beantragen. In dieser Ausnahmegenehmigung wird festgelegt, dass das Produkt:

– als laktosefrei bezeichnet werden darf, wenn es weniger als 0,1g Restlaktose auf 100g/ml des Produkts enthält,
– der Laktosegehalt auf der Packung angegeben wird und
– die Laktase in der Zutatenliste angegeben wird

Wer sich eine solche Ausnahmegenehmigung sich anschauen möchte, kann dies hier auf der Seite des Bundesanzeigers tun.

Warum ein so hoher Laktosegehalt?

Ich wurde stutzig, als ich die Ausnahmegenehmigung las. Denn es steht ja explizit 0,1g Restlaktose drin im Gegensatz zu dem, was die Gesellschaft Deutscher Chemiker vorgeschlagen hat. Dann stieß ich auf das Testverfahren, dass die Firma, die die Ausnahmegenehmigung beantrag hat, nun durchführen muss.

Dieses Testverfahren (L01.00-17 (1983)) ist nicht fein genug, um mehrere Stellen hinter dem Komma zu messen! Ein Produkt kann und wird also wesentlich weniger Laktose enthalten, als gemessen werden kann. Da dieses Testverfahren aber so ungenau ist, bleibt es bei der Angabe von 0,1g.

Natürlich gibt es andere, wesentlich feinere Testverfahren. Aber: wenn ein Produzent sein Produkt mit diesen anderen Testverfahren messen lässt, kann er von Mitbewerbern, Verbraucherzentralen etc. für irreführende Werbung angegriffen werden. Wie mir Hersteller von laktosefreien Produkten immer mal wieder gesagt haben, enthalten ihre Produkte häufig sehr viel weniger Laktose, wie sie in eigenen Tests festgestellt haben – sie dürfen es nur nicht auf der Packung angeben! Wenn Ihr jetzt den Kopf schüttelt, seid Ihr bestimmt nicht allein, aber so sind wir Deutschen halt.

Änderung in Sicht?

Am 20.7.2016 wird die bisherige EU-Verordnung aufgehoben. Ab diesem Datum ist vorgesehen, dass es sehr genaue Bestimmungen für die Verwendung der Angaben zur Laktose, aber auch Gluten und anderer Nährwertangaben in der sogenannten „EU-Lebensmittelinformationsverordnung“ geben soll – aber wie genau das aussehen wird, ist noch nicht bekannt.

Fazit

Im Moment bedeutet „laktosefrei“ in Deutschland, dass ein Produkt 0,1g Laktose pro 100g/ml enthalten darf. Daran gibt es leider nichts zu rütteln. Ob es 2016 besser wird, können wir nur hoffen… Allerdings haben wir als Verbraucher uns daran gewöhnt, dass laktosefrei 0,1g bedeutet. Wenn wir Pech haben, wird dies zur „Verkehrsauffassung“ und bleibt so als Grenzwert bestehen. Und diejenigen unter uns, die selbst auf kleine Mengen reagieren, werden weiterhin Probleme damit haben oder ganz auf Milch und milchhaltige Produkte verzichten müssen.

Viele Grüße
Eure
Julia

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